Rechtsprechung
FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzbesteuerung der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Mobilfunktelefonen; Schätzungsbefugnis trotz abgeschlossener Ermittlungen unter Ausnutzung strafprozessualer Befugnisse
- Judicialis
UStG § 1 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen Untätigkeitsklage; Maßgebliche Beteiligung an Umsatzsteuerhinterziehung kein Grund für die Versagung des Vorsteuerabzugs; Keine Schätzungsbefugnis bei Ermittlungsergebnis aufgrund umfangreicher Beweiserhebung; Annahme von - nachweislich nicht getätigten - ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzungen Untätigkeitsklage - Maßgebliche Beteiligung an Umsatzsteuerhinterziehung kein Grund für die Versagung des Vorsteuerabzugs - Keine Schätzungsbefugnis bei Ermittlungsergebnis aufgrund umfangreicher Beweiserhebung - Annahme von - nachweislich nicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07
- BFH, 08.09.2010 - XI R 40/08
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1423
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2097/06
Umsatzbesteuerung der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Mobilfunktelefonen; …
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07
Es sei zudem das finanzgerichtliche Parallelverfahren 8 K 2097/06 vorgreiflich.Eine Mitteilung, aus welchem Grund sachlich nicht entschieden würde, sei entbehrlich gewesen, da der Prozessbevollmächtigte der Klägerin gewusst habe, dass einheitlich über das Verfahren 8 K 2097/06 des Sächsischen Finanzgerichts und dieses Verfahren entschieden werden sollte.
In der Sache nahm der Beklagte auf das Vorbringen im Verfahren 8 K 2097/06 Bezug.
- BFH, 19.04.2007 - V R 48/04
Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07
Die Entscheidung v. 19.4.2007, V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035, die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (…Urteile v. 12.1.2006 Rs. C-354/03, C-354/03, C-355/03 und C-484/03, BFH/NV Beilage 2006, 144 und v. 6.7.2006, C-439/04 und 440/04 , BFH/NV Beilage 2006, 454) übernimmt, betraf nicht den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG, sondern den Anspruch auf Vorsteuerabzug, der scheinbar durch den Erwerb von inländischen Lieferanten nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG entstanden war. - EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07
Die Entscheidung v. 19.4.2007, V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035, die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteile v. 12.1.2006 Rs. C-354/03, C-354/03, C-355/03 und C-484/03, BFH/NV Beilage 2006, 144 und v. 6.7.2006, C-439/04 und 440/04 , BFH/NV Beilage 2006, 454) übernimmt, betraf nicht den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG, sondern den Anspruch auf Vorsteuerabzug, der scheinbar durch den Erwerb von inländischen Lieferanten nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG entstanden war.
- EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, …
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07
Die Entscheidung v. 19.4.2007, V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035, die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteile v. 12.1.2006 Rs. C-354/03, C-354/03, C-355/03 und C-484/03, BFH/NV Beilage 2006, 144 und v. 6.7.2006, C-439/04 und 440/04 , BFH/NV Beilage 2006, 454) übernimmt, betraf nicht den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG, sondern den Anspruch auf Vorsteuerabzug, der scheinbar durch den Erwerb von inländischen Lieferanten nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG entstanden war. - BFH, 11.02.1999 - V R 40/98
Begründung von Schätzungsbescheiden
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07
Wollte man dies anders sehen und eine Schätzungsbefugnis bejahen, so wäre das Finanzgericht aufgerufen (BFH v. 11.2.1999, V R 40/98, BStBl II 1999, 382), anstelle des Finanzamts, das seine Bescheide nicht als Schätzungsbescheide erlassen, deshalb Erwägungen zur Schätzung und deren Höhe unterlassen und auch im Finanzgerichtsprozess nicht nachgeholt hat, eine eigene Schätzung vorzunehmen. - BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 1490/07
Einen Fall eklatanten Missbrauchs, wie er der Entscheidung des Bundesfinanzhofes v. 8.5.1992, III B 138/92, BStBl II 1992, 673 zugrunde lag, erkennt der Senat im Vorgehen der Klägerin nicht.
- BFH, 08.09.2010 - XI R 40/08
Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben - Ort des …
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 1423 veröffentlicht. - FG Sachsen, 29.05.2009 - 6 K 352/09
Überlastung der Rechtsbehelfsstelle schließt Untätigkeitsklage nicht aus
Die Untätigkeitsklage des § 46 FGO ist mithin dann unzulässig, wenn zureichende Gründe einer Verzögerung der Sachentscheidung vorliegen und auch eine Mitteilung hierüber ergeht (Sächsisches Finanzgericht , Urteil vom 15. Oktober 2008, 8 K 1490/07.).